Monika Hamacher Immobilien GmbH

23.10.2019Barrierefreies Badezimmer:

Längst sind barrierefreie Badezimmer in zahlreichen Neubauimmobilien zu finden. Auch in die Jahre gekommene Bäder in Bestandsimmobilien werden hinsichtlich der barrierefreien Bestimmungen umgebaut. Doch wodurch zeichnet sich Barrierefreiheit aus und worauf müssen Eigentümer beim Umbau achten?

Die Anforderungen eines barrierefreien Badezimmers sind in der DIN 18040-2 festgeschrieben. Diese beschreiben sowohl die Mindeststandards als auch die erweiterten Anforderungen für Rollstuhlfahrer und dienen als gute Grundlage für die Planung von Baumaßnahmen. Problematisch ist allerdings, dass sich die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, weshalb ein Sanitärfachmann oder Architekt vor den Baumaßnahmen zurate gezogen werden sollte. Für den Umbau von bereits bestehenden Bädern ist die DIN 18040-2 nicht vorgeschrieben.

Grundsächlich sollte ein Badezimmer so groß gebaut werden, dass im Falle einer Pflegesituation oder der Begehung von zwei Personen ausreichend Bewegungsfläche vorhanden ist. Es ist von Vorteil, eine Tür mit einer Breite von mindestens 90 Zentimetern einzubauen. Die Fenster sollten sich einfach öffnen und schließen lassen. Bedienungselemente wie Schalter, Steckdosen oder Heizkörperthermostate sollten auf einer Höhe von 85 Zentimetern über dem Fußboden befestigt werden. Die Dusche eines barrierefreien Badezimmers muss bodeneben sein und einen rutschhemmenden Bodenbelag haben. Unter dem Waschbecken sollte kein Waschschrank angebracht werden, damit die Möglichkeit zum Waschen auch im Sitzen gewährleistet wird.

Quelle: Bautipps
© photodune.net

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