Monika Hamacher Immobilien GmbH

28.10.2020Tipp: Schutz vor Baumängeln in der Planungs- und Bauphase:

Um private Bauherren bereits bei der Bauplanung und in der Bauphase eines Ein- oder Mehrfamilienhauses vor Mängeln und Schäden zu schützen, hat der Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung e. V. (IfB) eine Studie mit den zehn am häufigsten auftretenden Baufehlern herausgegeben. Diese soll Bauherren einen Überblick darüber verschaffen, in welchen Bereichen sie besonders Acht geben sollen, um mögliche Schäden vorzeitig zu entdecken und ihre Ansprüche auf eine einwandfreie Bauausführung geltend zu machen. Denn werden bestimmte Baufehler erst nach der Abnahme oder gar nach Ablauf der Gewährleistungsfrist entdeckt, müssen private Bauherren für die Mängelbeseitigung selbst aufkommen.

Laut Studie treten Baufehler beispielsweise besonders oft bei der Abdichtung des Kellers und bei Bauwerksabdichtungen auf. Dies hat zur Folge, dass durch Feuchteschäden Flecken oder Farbabplatzungen an den Kelleraußenwänden entstehen können. Zu Feuchtigkeitsschäden kann es auch beim Verlegen des Bodenbelags kommen, wenn der aufgetragene Estrich vor dem Verlegen nicht vollständig getrocknet ist. In solch einem Fall können bereits nach wenigen Monaten Feuchteränder und Verfärbungen am Innenputz enstehen. Bei Bodenbelägen wie Massivholzdielen kann es sogar zu Verformungen oder zur Schimmelbildung an den Wänden kommen.

Welche weiteren Baumängel auftreten und wie private Bauherren diese frühzeitig erkennen können, kann in der kostenlosen Studie auf der Internetseite des BSB nachgelesen werden. Ebenso finden Leser dort hilfreiche Tipps und Handlungsanweisungen, was zu tun ist, wenn ihnen Ausführungsfehler auffallen. Mit einem professionellen Baubegleiter sowie einer ausführlichen Überprüfung der Baumaßnahmen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gehen private Bauherren auf Nummer sicher, dass keine Mängel und Schäden entstehen.

Quelle: BSB
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