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Trennung und Scheidung

Haus verkaufen bei Scheidung: fair für beide Seiten

Neutral, diskret und mit einem klaren Fahrplan.

Wenn eine Ehe endet, ist das gemeinsame Haus oft der größte Wert und der größte Streitpunkt zugleich. Wir arbeiten für beide Seiten gleich: mit einer neutralen Wertermittlung als gemeinsamer Grundlage, getrennter Kommunikation, wo nötig, und einem Ablauf, der eine Teilungsversteigerung vermeidet.

Esstisch am Fenster mit zwei Kaffeebechern und einem geschlossenen Ordner

Kennen Sie das?

Sätze, die wir oft hören

„Wir reden kaum noch miteinander. Wie sollen wir gemeinsam verkaufen?“

„Mein Ex-Partner glaubt, das Haus sei viel mehr wert, als es realistisch ist.“

„Einer will verkaufen, einer will behalten, und die Bank will eine Entscheidung.“

So gehen wir vor

Neutral, strukturiert, für beide Seiten gleich

  1. Getrennte Erstgespräche

    Auf Wunsch sprechen wir mit beiden einzeln. Beide bekommen dieselben Informationen und Unterlagen, niemand hat einen Wissensvorsprung.

  2. Neutrale Wertermittlung

    Ein Wert nach ImmoWertV, für beide nachvollziehbar hergeleitet. Die sachliche Grundlage, auf die sich auch zerstrittene Paare einigen können.

  3. Klarer Fahrplan

    Verkauf, Auszahlung oder Vermietung: Wir zeigen die Optionen mit Zahlen und stimmen den Zeitplan auf Anwälte und Bank ab.

  4. Diskrete Abwicklung

    Besichtigungen ohne Nachbarschaftsgerede, getrennte Terminabstimmung, Kommunikation über uns, bis zum Notartermin.

Ute Hasselblatt
„Bei einer Trennung sprechen wir mit beiden Seiten gleich offen, und jede Information geht an beide. So bleibt der Verkauf sachlich, auch wenn sonst vieles schwer ist.“
Ute HasselblattGeschäftsführerin

Ihre Optionen für das gemeinsame Haus

Grundsätzlich gibt es vier Wege. Beim gemeinsamen Verkauf wird der Erlös nach Ablösung des Kredits aufgeteilt, beide sind frei für einen Neuanfang. Bei der Übernahme behält einer das Haus und zahlt den anderen aus, das setzt eine Finanzierung voraus, die die Bank allein trägt. Bei der Vermietung bleibt das Haus im gemeinsamen Eigentum, was nur funktioniert, wenn beide noch zusammenarbeiten können.

Der vierte Weg ist die Teilungsversteigerung, die jeder Eigentümer beantragen kann. Sie ist fast immer die schlechteste Lösung: Sie dauert lange, kostet Gebühren und bringt meist deutlich weniger als ein Verkauf am freien Markt.

Wichtig für den Zeitplan: Ein gemeinsamer Kredit bleibt für beide bestehen, auch wenn einer auszieht. Die Bank kann beide in Anspruch nehmen. Wird der Kredit vor Ende der Zinsbindung abgelöst, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Und für den Zugewinnausgleich zählt der Wert des Hauses zu einem bestimmten Stichtag. Gründe genug, früh mit Zahlen zu planen.

Was wir für Sie übernehmen

Damit Sie sich für den Verkauf nicht begegnen müssen

  • Neutrale Wertermittlung als gemeinsame Basis

  • Getrennte Kommunikation mit beiden Parteien

  • Abstimmung mit Anwälten, Bank und Notariat

  • Diskrete Vermarktung ohne Schild am Zaun

  • Optionen mit Zahlen: Verkauf, Auszahlung, Vermietung

  • Zeitplan, der zum Scheidungsverfahren passt

Teilungsversteigerung vermeiden

Kann sich ein Paar nicht einigen, droht die Teilungsversteigerung. Dabei wird fast immer weniger erlöst als am freien Markt. Ein moderierter, freihändiger Verkauf ist praktisch immer die bessere Lösung für beide.

Spekulationsfrist nach dem Auszug

Wer auszieht und seinen Anteil später verkauft, kann unter Umständen Steuern auf den Gewinn zahlen müssen, wenn das Haus vor weniger als zehn Jahren gekauft wurde. Den Zeitpunkt sollten Sie früh mit dem Steuerberater abstimmen.

Hinweis: Wir sind Immobilienmakler, keine Rechts- oder Steuerberater. Für verbindliche Auskünfte arbeiten wir mit Notariaten, Fachanwälten und Steuerberatern zusammen.

Häufige Fragen

Hausverkauf bei Scheidung: häufige Fragen

Auf Wunsch beantworten wir sie Ihnen auch einzeln, jeder Seite für sich.

Für wen arbeiten Sie, für ihn oder für sie?

Für beide gleich. Unser Auftrag ist der bestmögliche Verkauf des gemeinsamen Eigentums, nicht die Position einer Seite. Deshalb bekommen beide identische Informationen und denselben Ansprechpartner.

Was ist, wenn einer von uns nicht verkaufen will?

Dann rechnen wir zuerst die Alternativen durch: Kann eine Seite die andere auszahlen? Trägt eine Vermietung die Kreditrate? Oft löst sich der Widerstand, wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen und die Teilungsversteigerung als Alternative realistisch benannt wird.

Kann einer von uns das Haus übernehmen?

Ja, wenn die Bank mitspielt. Der übernehmende Partner muss den Kredit allein tragen können und den anderen auszahlen. Grundlage der Auszahlung ist meist der Verkehrswert. Eine neutrale Bewertung verhindert, dass darüber monatelang gestritten wird.

Müssen wir zusammen zu Besichtigungen erscheinen?

Nein. Wir führen alle Besichtigungen selbst und stimmen Termine mit beiden Seiten getrennt ab. Sie müssen sich für den Verkauf nicht begegnen, auch nicht beim Notar, wenn Sie das nicht möchten.

Was passiert mit unserem gemeinsamen Kredit?

Er wird in der Regel aus dem Verkaufserlös abgelöst. Liegt die Ablösung vor dem Ende der Zinsbindung, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wir sprechen den Zeitplan früh mit Ihnen und Ihrer Bank ab.

Wie schnell geht der Verkauf?

Sobald sich beide auf den Verkauf verständigt haben, zügig. Viele Häuser vermitteln wir über unsere Kartei vorgemerkter Interessenten, bevor sie in einem Portal erscheinen.

Was kostet die Beratung?

Erstgespräch und Wertermittlung sind kostenfrei. Die Provision fällt nur bei einem Verkauf an und beträgt in NRW üblicherweise 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen.

Ein neutrales Erstgespräch, einzeln oder gemeinsam

Das Gespräch ist kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts. Termine gern auch außerhalb der Öffnungszeiten.

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