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Verkauf auf Rentenbasis

Haus verkaufen und wohnen bleiben

Erst rechnen, dann entscheiden.

Das Haus ist abbezahlt, die Rente knapp, und ausziehen möchten Sie auf keinen Fall. Mit einem Verkauf auf Rentenbasis machen Sie den Wert Ihres Hauses zu Geld und bleiben, wo Sie zu Hause sind, mit notariell gesichertem Wohnrecht. Wir rechnen Ihnen ehrlich durch, ob sich das für Sie trägt, und sagen es auch, wenn nicht.

Garten hinter dem Haus mit Apfelbaum, Hochbeeten, Gartenhaus und zwei Gartenstühlen

Kennen Sie das?

Sätze, die wir oft hören

„Unser ganzes Vermögen steckt im Haus, aber davon können wir nicht einkaufen.“

„Wir wollen den Kindern nicht zur Last fallen, aber hier auch nicht weg.“

„Überall liest man von Leibrente und Teilverkauf. Aber wem kann man da trauen?“

Die Modelle im Vergleich

Fünf Wege, im eigenen Haus zu bleiben

Welches Modell passt, hängt von Alter, Hauswert, Wunschrente und Familie ab. Hier die wichtigsten Varianten in Kurzform.

Leibrente mit Wohnrecht

Sie verkaufen das Haus und erhalten lebenslang eine monatliche Rente, oft kombiniert mit einer Einmalzahlung. Ihr Wohnrecht wird im Grundbuch an erster Stelle gesichert. Der Kaufpreis berücksichtigt den Wert dieses Wohnrechts.

Zeitrente

Statt lebenslang zahlt der Käufer über einen festen Zeitraum, zum Beispiel zehn oder fünfzehn Jahre, höhere monatliche Beträge. Endet die Laufzeit früher als gedacht, erhalten auf Wunsch die Erben den Rest.

Verkauf mit Nießbrauch

Sie erhalten einen Einmalbetrag und behalten das Nutzungsrecht. Anders als beim Wohnrecht dürfen Sie das Haus auch vermieten, zum Beispiel wenn Sie später ins Betreute Wohnen wechseln.

Verkauf mit Rückmiete

Sie verkaufen zum vollen Marktwert und mieten das Haus vom Käufer zurück, idealerweise mit langem Kündigungsverzicht. Rechnerisch oft die einfachste Lösung, aber Sie sind danach Mieter.

Und der Teilverkauf?

Beim Teilverkauf kauft ein Anbieter einen Anteil Ihres Hauses und verlangt dafür ein monatliches Nutzungsentgelt. Dazu kommen oft weitere Gebühren. Wir empfehlen, dieses Modell sehr genau mit den Alternativen zu vergleichen, bevor Sie unterschreiben.

Nicht für jeden das Richtige

Je nach Alter, Hauswert und Wunschrente ist ein klassischer Verkauf mit anschließendem Umzug in eine kleinere Wohnung manchmal die bessere Rechnung. Genau deshalb rechnen wir zuerst und beraten ergebnisoffen.

Ute Hasselblatt
„Wer im eigenen Haus bleiben möchte, braucht Zeit für diese Entscheidung. Wir rechnen die Modelle offen nebeneinander durch, auch wenn am Ende kein Verkauf herauskommt.“
Ute HasselblattGeschäftsführerin

So gehen wir vor

In Ruhe, mit Zahlen und mit Ihrer Familie

  1. Wert und Wunsch

    Am Anfang stehen der ehrliche Marktwert und ein Gespräch darüber, was Sie brauchen: monatliche Rente, Einmalbetrag oder beides.

  2. Modelle durchrechnen

    Leibrente, Zeitrente, Nießbrauch oder Rückmiete stellen wir mit konkreten Zahlen nebeneinander. Verständlich und ohne Kleingedrucktes.

  3. Absicherung gestalten

    Wohnrecht oder Nießbrauch an erster Rangstelle im Grundbuch, die Rente über eine Reallast gesichert. Die Verträge gestaltet das Notariat.

  4. Passenden Käufer finden

    Nicht jeder Käufer eignet sich für ein Rentenmodell. Wir prüfen Bonität und Seriosität besonders sorgfältig.

Hinweis: Wir sind Immobilienmakler, keine Rechts- oder Steuerberater. Für verbindliche Auskünfte arbeiten wir mit Notariaten, Fachanwälten und Steuerberatern zusammen.

Häufige Fragen

Leibrente und Wohnrecht: häufige Fragen

Gern auch im Gespräch mit Ihren Kindern.

Bin ich mit einem Wohnrecht wirklich sicher?

Ja, wenn es richtig gestaltet ist. Wohnrecht oder Nießbrauch werden an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen und gelten auch gegenüber jedem späteren Eigentümer. Die Gestaltung übernimmt das Notariat.

Was passiert, wenn der Käufer zahlungsunfähig wird?

Ihr eingetragenes Wohnrecht bleibt davon unberührt. Zusätzlich lässt sich die Rentenzahlung über eine Reallast im Grundbuch absichern. Auch das gehört zu einer seriösen Vertragsgestaltung.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

Mit dem Wohnrecht dürfen Sie selbst im Haus wohnen. Der Nießbrauch geht weiter: Sie dürfen das Haus auch vermieten und die Miete behalten. Das ist interessant, wenn Sie später vielleicht doch umziehen möchten.

Wie hoch fällt die Rente aus?

Das hängt vom Wert des Hauses, Ihrem Alter, der statistischen Lebenserwartung und dem gewählten Modell ab. Eine Pauschalzahl wäre unseriös. Wir rechnen Ihnen die Varianten auf Basis Ihres tatsächlichen Marktwerts durch.

Können unsere Kinder trotzdem erben?

Die Rente oder der Verkaufserlös fließen in Ihr Vermögen, was davon übrig bleibt, wird vererbt. Viele Familien beziehen die Kinder früh ein. Auf Wunsch moderieren wir dieses Gespräch.

Was kostet mich die Beratung?

Nichts. Wertermittlung und Modellvergleich sind kostenfrei und unverbindlich. Eine Provision entsteht erst, wenn tatsächlich verkauft wird.

Lassen Sie uns durchrechnen, was Ihr Zuhause für Sie tun kann

Das Erstgespräch ist kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts. Wir kommen gern zu Ihnen nach Hause.

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